Gibt es freie Therapieplätze?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zu unseren Wartezeiten bzw. zu unseren freien Therapieplätzen geben. Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten, können wir aber entsprechend unserer Behandlungs­schwerpunkte nur Therapieplätze für Betroffene mit Angsterkrankungen und Zwangsstörungen anbieten.

Bitte beachten Sie auch, dass wir ausschließlich Betroffene aus der Region Rosenheim/Chiemgau/Traunstein betreuen können.

Da es bezüglich der Genehmigung von Therapieplätzen sehr unterschiedliche Regelungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kranken­versicherungen bzw. Beihilfestellen gibt, möchten wir Ihnen unten einen kleinen Überblick geben, mit welchen Regelungen und Wartezeiten je nach Kostenträger zu rechnen ist:

   • Gesetzliche Krankenkasse
   • Private Krankenversicherung
   • Beihilfe

Darüber hinaus finden Sie hier Antworten zu den folgenden häufigen Fragen:

   • Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?
   • Zu welchen Sprechzeiten bieten Sie Einzeltherapien an?
   • Was muss ich zu einem Vorgespräch mitnehmen?
   • Ich hatte in den vergangenen Jahren bereits eine Psychotherapie,
     kann ich trotzdem eine neue Therapie beantragen?


Gesetzliche Krankenkasse

Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit in den meisten Fällen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zumeist die Kosten für bis zu vier Vorgespräche, so genannte probatorische Sitzungen. Falls Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits eine ambulante Therapie durchgeführt haben, kann es jedoch sein, dass die Kranken­versicherung eine erneute Therapie erst nach dem Ablauf von zwei Jahren genehmigt.

Wann werden voraussichtlich wieder Termine in der Sprechstunde oder Therapieplätze frei?

Aktuell sind die nächsten freien Termine in unseren Sprechstunden für Angst- und Zwangserkrankungen wieder ab Mitte April möglich.

In der Sprechstunde können wir mit Ihnen zum Beispiel ausführlich besprechen, welche therapeutischen Themen für Sie wichtig sein könnten, welche Therapievarianten für Sie erfolg­versprechend sein könnten und ob die bei uns angebotenen Therapieprogramme für Sie hilfreich wären oder andere Therapieansätze empfehlenswert wären.

In unserer Praxis bieten wir vorrangig verhaltens­therapeutisch orientierte Therapieprogramme für Patientinnen und Patienten mit Angststörungen (insbesondere Phobien wie z.B. der Agoraphobie (Platzangst), Spezifische Phobien, Panikattacken oder Sozialen Ängste), sowie für Patientinnen und Patienten mit Zwangsstörungen (wie zum Beispiel Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen) an.

Ausführliche Informationen zu unseren Therapieprogrammen finden Sie unter “Behandlungs­angebot”.

Gibt es unterschiedliche Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte und Privatpatienten?

Nein, wir vergeben den nächstmöglichen Termin, unabhängig von der Versicherung.

Wie kann ich einen Termin für die Sprechstunde bzw. für ein Vorgespräch vereinbaren?

Wenn Sie einen Termin für ein Vorgespräch wünschen, klicken Sie bitte hier:

   • Sprechstunde Angsterkrankungen
   • Sprechstunde Zwangsstörungen

Sollten Sie wegen anderer Thematiken eine Einzeltherapie suchen, würden wir Sie bitten, sich bezüglich freier Therapieplätze direkt an die Terminservicestelle Psychotherapie (Tel.: 116 117) und die Koordinationsstelle Psychotherapie (Tel.: 0921 - 880 994 0410) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu wenden, bei denen Sie aktuelle Informationen über freie Therapieplätze in Ihrer Region bekommen können.


Private Krankenversicherungen

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten für eine Therapie?

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Üblicherweise können auch bis zu vier Vorgespräche, so genannte probatorische Sitzungen, durchgeführt werden, bevor ein Antrag bei der Kranken­versicherung gestellt werden muss. Da es bei den privaten Krankenversicherungen aber sehr unterschiedliche vertragliche Regelungen gibt, empfehlen wir Ihnen, am besten direkt bei Ihrer eigenen Krankenversicherung nachzufragen, welche Regelungen für Sie gelten. Falls Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits eine ambulante Therapie durchgeführt haben, kann es jedoch sein, dass die Krankenversicherung eine erneute Therapie erst nach dem Ablauf von zwei Jahren genehmigt.

Wann werden voraussichtlich wieder Termine in der Sprechstunde oder Therapieplätze frei?

Aktuell sind die nächsten freien Termine in unseren Sprechstunden für Angst- und Zwangserkrankungen wieder ab Mitte April möglich.

In der Sprechstunde können wir mit Ihnen zum Beispiel ausführlich besprechen, welche therapeutischen Themen für Sie wichtig sein könnten, welche Therapievarianten für Sie erfolg­versprechend sein könnten und ob die bei uns angebotenen Therapieprogramme für Sie hilfreich wären oder andere Therapieansätze empfehlenswert wären.

In unserer Praxis bieten wir vorrangig verhaltens­therapeutisch orientierte Therapieprogramme für Patientinnen und Patienten mit Angststörungen (insbesondere Phobien wie z.B. der Agoraphobie (Platzangst), Spezifische Phobien, Panikattacken oder Sozialen Ängste), sowie für Patientinnen und Patienten mit Zwangsstörungen (wie zum Beispiel Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen) an.

Ausführliche Informationen zu unseren Therapieprogrammen finden Sie unter “Behandlungs­angebot”.

Gibt es unterschiedliche Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte und Privatpatienten?

Nein, wir vergeben den nächstmöglichen Termin, unabhängig von der Versicherung.

Wie kann ich einen Termin für die Sprechstunde bzw. für ein Vorgespräch vereinbaren?

Wenn Sie einen Termin für ein Vorgespräch wünschen, klicken Sie bitte hier:

   • Sprechstunde Angsterkrankungen
   • Sprechstunde Zwangsstörungen


Beihilfe

Übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Therapie?

Die Beihilfestellen übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wir empfehlen Ihnen, kurz bei Ihrer Beihilfestelle nachzufragen, welche Regelungen für Sie gelten. Die Therapie muss bei der Beihilfe beantragt werden, die Antragsformulare können Sie direkt bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Üblicherweise können auch bis zu fünf Vorgespräche, so genannte probatorische Sitzungen, durchgeführt werden, bevor ein Antrag bei der Beihilfe gestellt werden muss.

Wenn Sie neben der Beihilfe noch eine private Zusatzversicherung haben, empfiehlt es sich, auch bei dieser kurz bezüglich der Kostenübernahme nachzufragen. Die meisten privaten Zusatzversicherungen übernehmen die Restkosten ohne zusätzlichen Antrag, wenn die Beihilfestelle zugestimmt hat. Falls Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits eine ambulante Therapie durchgeführt haben, kann es jedoch sein, dass die Beihilfe bzw. die Krankenversicherung eine erneute Therapie erst nach dem Ablauf von zwei Jahren genehmigen.

Wann werden voraussichtlich wieder Termine in der Sprechstunde oder Therapieplätze frei?

Aktuell sind die nächsten freien Termine in unseren Sprechstunden für Angst- und Zwangserkrankungen wieder ab Mitte April möglich.

In der Sprechstunde können wir mit Ihnen zum Beispiel ausführlich besprechen, welche therapeutischen Themen für Sie wichtig sein könnten, welche Therapievarianten für Sie erfolg­versprechend sein könnten und ob die bei uns angebotenen Therapieprogramme für Sie hilfreich wären oder andere Therapieansätze empfehlenswert wären.

In unserer Praxis bieten wir vorrangig verhaltens­therapeutisch orientierte Therapieprogramme für Patientinnen und Patienten mit Angststörungen (insbesondere Phobien wie z.B. der Agoraphobie (Platzangst), Spezifische Phobien, Panikattacken oder Sozialen Ängste), sowie für Patientinnen und Patienten mit Zwangsstörungen (wie zum Beispiel Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen) an.

Ausführliche Informationen zu unseren Therapieprogrammen finden Sie unter “Behandlungs­angebot”.

Gibt es unterschiedliche Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte und Privatpatienten?

Nein, wir vergeben den nächstmöglichen Termin, unabhängig von der Versicherung.

Wie kann ich einen Termin für die Sprechstunde bzw. für ein Vorgespräch vereinbaren?

Wenn Sie einen Termin für ein Vorgespräch wünschen, klicken Sie bitte hier:

   • Sprechstunde Angsterkrankungen
   • Sprechstunde Zwangsstörungen


Weitere häufige Fragen

Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?

Die psychotherapeutische Behandlung ist in Deutschland sehr gut und umfangreich gesetzlich geregelt. Während die Behandlung von Erwachsenen zum Beispiel durch spezielle Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin erfolgen kann, darf eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen nur durch spezielle Fachärzte bzw. Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie durchgeführt werden. Da wir auf die Behandlung von Erwachsenen spezialisiert sind, liegt das Mindestalter für eine Behandlung in unserer Praxis bei 18 Jahren. Adressen für Fachärzte bzw. Psychologen für Kinder- und Jugendpsychotherapie in Ihrer Umgebung können Sie zum Beispiel über die Terminservicestelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erfragen (Tel.: 0921 / 880 994 0410).

Zu welchen Sprechzeiten bieten Sie Einzeltherapien an?

Unsere Sprechzeiten sind:

Einzeltherapie:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Gruppentherapie:
Montag bis Donnerstag von 17:15 Uhr bis 18:55 Uhr.

Da wir am späteren Nachmittag und Abend jeweils Gruppentherapien anbieten, sind am Abend leider keine Einzeltherapie-Termine möglich.

Wir vereinbaren wenn möglich mit unseren Patientinnen und Patienten feste Therapiezeiten, deswegen kann es sein, dass bestimmte Termine längerfristig belegt bzw. vergeben sind.

Was muss ich zu einem Vorgespräch mitnehmen?

Falls Sie Berichte von früheren Behandlungen haben, würden wir Sie bitten, diese zum Vorgespräch mitzubringen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir beim Vorgespräch zusätzlich Ihre Krankenversichertenkarte. Ein Überweisungsschein ist nur erforderlich, falls Sie über einen so genannte Hausarzt­vertrag versichert sind.

Ich hatte in den vergangenen Jahren bereits eine Psychotherapie, kann ich trotzdem eine neue Therapie beantragen?

Falls die ambulante Psychotherapie erst innerhalb der vergangenen zwei Jahren beendet wurde kann es sein, dass die Krankenversicherung eine erneute Therapie erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren nach der letzten Therapiesitzung genehmigt.

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